Aktualisiert am 20.01.2022
Aufgrund des Corona-Virus informiert die Stadt Halle (Saale) über Regelungen für bereits geplante und künftige Trauerfeiern. Wir stellen die aktuellen Einschränkungen für Trauernde vor.
Liebe Trauernde,
durch das sich sehr schnell ausbreitende Coronavirus (COVID-19) ergeben sich im Trauerfall für die Anteilnehmenden einige Einschränkungen bei dem Besuch der Feierhallen auf den städtischen Friedhöfen.
- die Teilnehmerzahl bei privaten Trauerfeiern ist auf eine Obergrenze von 50 Personen beschränkt
- die tatsächliche Teilnehmerzahl richtet sich nach der Größe der Feierhalle
- alle Trauernden, ausgenommen der/die Trauerredner:in während der Rede, sind gebeten, in den Räumlichkeiten einen medizinischen Mund-Nasenschutz zu tragen
- es wird eine Anwesenheitsliste geführt
Anzahl Sitzmöglichkeiten für Trauergäste
Friedhof | Urnenübergaberaum | Kleine Feierhalle | Große Feierhalle |
---|---|---|---|
Ammendorf | – | 40 | – |
Büschdorf | – | 30 | – |
Diemitz | – | 16 | – |
Kröllwitz | – | 30 | – |
Lettin | – | 20 | – |
Neustadt | 6 | – | 45 |
Nordfriedhof | 10 | – | 50 |
Radewell | – | 16 | – |
Stadtgottesacker | – | – | 50 |
Südfriedhof | 9 | 35 | 50 |
Bei allen anderen Neben- und Außenfriedhöfen kommt es immer auf die Größe der Räumlichkeiten an, wieviele Trauergäste teilnehmen können.
Im Rahmen der aktuellen Vorgaben der Stadt Halle zu Trauerfeiern auf kommunalen Friedhöfen, können wir versichern,
- Verstorbene angemessen zu vorsorgen,
- zu überführen,
- Trauerfeiern durchzuführen und
- Abschiednahmen zu ermöglichen.
Bitte rufen sie uns für eine Beratung an und vereinbaren sie einen Termin mit uns.
- Regulär: 0345 – 68 66 800
Bei Telefonstörungen/Stromausfällen: 0177-5867616 (oder bitte unter 034202-59900 versuchen).
Vielen Dank für Ihr Verständnis