Aktualisiert am 20.01.2022

Aufgrund des Corona-Virus informiert die Stadt Halle (Saale) über Regelungen für bereits geplante und künftige Trauerfeiern. Wir stellen die aktuellen Einschränkungen für Trauernde vor.

Liebe Trauernde,

durch das sich sehr schnell ausbreitende Coronavirus (COVID-19) ergeben sich im Trauerfall für die Anteilnehmenden einige Einschränkungen bei dem Besuch der Feierhallen auf den städtischen Friedhöfen.

  • die Teilnehmerzahl bei privaten Trauerfeiern ist auf eine Obergrenze von 50 Personen beschränkt
  • die tatsächliche Teilnehmerzahl richtet sich nach der Größe der Feierhalle
  • alle Trauernden, ausgenommen der/die Trauerredner:in während der Rede, sind gebeten, in den Räumlichkeiten einen medizinischen Mund-Nasenschutz zu tragen
  • es wird eine Anwesenheitsliste geführt

Anzahl Sitzmöglichkeiten für Trauergäste

FriedhofUrnenübergaberaumKleine FeierhalleGroße Feierhalle
Ammendorf40
Büschdorf30
Diemitz16
Kröllwitz30
Lettin20
Neustadt645
Nordfriedhof1050
Radewell16
Stadtgottesacker50
Südfriedhof93550

Bei allen anderen Neben- und Außenfriedhöfen kommt es immer auf die Größe der Räumlichkeiten an, wieviele Trauergäste teilnehmen können.

Im Rahmen der aktuellen Vorgaben der Stadt Halle zu Trauerfeiern auf kommunalen Friedhöfen, können wir versichern,

  • Verstorbene angemessen zu vorsorgen,
  • zu überführen,
  • Trauerfeiern durchzuführen und
  • Abschiednahmen zu ermöglichen.

Bitte rufen sie uns für eine Beratung an und vereinbaren sie einen Termin mit uns.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Corona-Virus: was es für Trauerfeiern bedeutet

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